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Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle.
„Gut beraten“
Wir als Versicherungsvermittler verkörpern ein Versicherungsunternehmen oft als Einziger gegenüber dem Kunden – umso wichtiger ist es, dass wir uns kontinuierlich weiterbilden. Dafür sorgt die Initiative „Gut beraten“.
Wer benötigt eine Haftpflicht Versicherung für Tierheime oder Tiervereine !!!
Haftpflicht Versicherung für Tierheime und Tierschutz
Ihr Vereinsgelände Pflegestellen Der Hund im Betrieb
Nun zu unserem Versicherungsschutz !!!
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Versicherungsbedingungen
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Was kostet Sie nun unser Versicherungsschutz Vereinshaftpflicht Tierheim - Verein jährlich: 105,90 € Haftpflicht Tierheim-Tierschutz bis 10 Plätze jährlich: 210,89 € Haftpflicht Tierheim-Tierschutz bis 50 Plätze jährlich: 526,99 € Hundehalter Haftpflicht (eigener Hund) jährlich: 43,98 € Die angegebenen Beiträge sind Jahresbruttobeiträge inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer, bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren(*). (*) hier mehr erfahren
Welche Deckungssummen ? Die Deckungssumme beträgt 15 Mio. € pauschal für “Personen- / Sach-, und Vermögensschäden Mitversichert sind: - Als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von ausschließlich für den Betrieb genutzten Grundstücken - Durch Arbeitsvertrag mit Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung des Grundstückes - Alle Veranstaltungen, ohne Begrenzung, z.B.: Tag der offenen Türe, usw. - Mitversichert sind Schäden durch Mitglieder des vereines, wenn sie für den Verein tätig sind - Spaziergänger (mit dem Tierheimhund) - Ansprüche der Spaziergänger sind mitversichert - Einfangen verwilderter Katzen in Deutschland - Schäden an den Besuchern des Tierheimes - Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat - Bei der Rettung von Auslandshunden beginnt der Versicherungsschutz an der Grenze zu Deutschland bzw. bei Übergabe auf einem deutschen Flughafen - Ansprüche des Vorstandes sind mitversichert - Büroräume und Aufenthaltsräume (ohne Ausschank) sind mitversichert - Ansprüche der Mitglieder sind mitversichert Versicherungsschutz in Pflegestellen - Sachschäden in der Pflegestelle des Tieres begrenzt auf 5.000,- € mit einer Selbstbeteiligung von 300,- € - Personenschäden an in der Pflegestelle lebenden Personen sind ausgeschlossen - Schäden an Dritten, die die Pflegestelle besuchen sind mitversichert
Eine Vereinshaftpflichtversicherung” für Tierheime oder Tierschutz sollte an erster Stelle bei der Gründung stehen. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, achten Sie bitte bei der Auswahl auf die Vertragsleistungen, nicht alle Anbieter gewähren Ihnen ausreichend Schutz. Achten Sie des weiteren auf die “Deckungssumme” für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bis zu dieser Summe übernimmt der Versicherer im Leistungsfall die Haftung. Fordern Sie an besten gleich Ihr Angebot bei uns an....
dieser Versicherungsschutz wird benötigt bei Neugründung - bei bestehenden Tierheimen oder Tierschutzvereine, egal ob Ihr Verein “gemeinnützig” oder als “eingetragener Verein” angemeldet ist.
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