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Tierschutzgesetz § 11
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Tierschutzgesetz nach § 11
Fragen und Antworten zum Thema Wann benötigen Sie eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz ? Gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist das Halten von Wirbeltieren für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie auf Dauer angelegt sind und überwiegend der Aufnahme und Pflege von Fund- und Abgabetieren für Dritte dienen. das Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder die Unterhaltung von Einrichtungen zu diesem Zwecke. das gewerbsmäßige Züchten oder Halten von Wirbeltieren (außer Landwirtschaftlichen Nutztieren). das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes. und so weiter. Wer erteilt Ihnen diese Erlaubnis ? Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt, in der Regel sind das die Landratsämter. Welche Angaben müssen Sie in Antrag machen ? 1. geplante Tätigkeit 2. Ort des Gewerbes (Geschäftsadresse) 3. Inhaber des Betriebes (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort) 4. Angaben über die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen, sofern Sie nicht selbst das sind 5. die Arten und die jeweiligen Stückzahlen der Tiere, die gehalten werden sollen 6. Plan der Räume und Einrichtungen, Grundriss (Lageskizze, Beschreibung, und so weiter) Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen ? Nachweis vorhandener Sachkunde bei der für die Tätigkeit verantwortlichen Person Zuverlässigkeit, z.B. durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, und auch einen Nachweis der finanziellen Zuverlässigkeit die behördlich festgestellte Eignung, durch Besichtigung der Räumlichkeiten Sie, denken das Sie Ihre Tiere als Hobby halten, was bedeutet gewerbsmäßig ? Gewerbsmäßig im Sinne des Tierschutzgesetzes liegt insbesondere dann vor, wenn Ihre Tätigkeiten selbstständig, planmäßig und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausüben. Bei “Reit- oder Fahrbetriebe” sind in der Regel die Voraussetzungen einer Gewerbsmäßigkeit dann erfüllt, wenn mehr als ein Pferd regelmäßig gegen Entgelt für Reit- oder Fahrzwecke bereit gestellt wird. Das gleiche trifft auch auf Reitvereine zu.. Was versteht man unter Sachkundig ? Hierunter versteht man, dass die betreffende Person die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die beantragte Tätigkeit hat. Davon ist auszugehen, wenn derjenige eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Aus- und Weiterbildung absolviert hat, die Sie zum Umgang mit Tiere befähigt. Was bedeutet Zuverlässigkeit ? Zuverlässigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor Stellung des Antrages nicht wegen eines Verbrechens oder wegen eines Vergehens verurteilt wurden. Mangelnde Zuverlässigkeit kann auch angenommen werden, wenn die finanzielle Grundlage zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes nicht ausreichen. Wann können Sie mit Ihrer Tätigkeit beginnen ? Sie dürfen erst mit Erteilung der Erlaubnis mit Ihrer Tätigkeit beginnen. Hat der § 11 Einfluss auf den Versicherungsschutz ? Nein, bei unseren Tarifen besteht kein Nachweis über Ihren Ausbildungsstand sowie über die Erteilung der Zulassung.
Neue Verordnung sorgt für vermehrte Fragen. Durch den § 11 des Tierschutzgesetzes möchte der Gesetzgeber das Tierwohl in den Vordergrund rücken. So ist es erforderlich, dass Sie als Hundeschule eine Erlaubnis erlangen, die Ihre Sachkunde, Ihre Zuverlässigkeit prüft.
Der Weg in die Selbstständigkeit
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